EMRK Protokoll Nr. 16 Protokoll Nr. 16 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
- Dieses Protokoll liegt für die Hohen Vertragsparteien der Konvention zur Unterzeichnung auf, die ihre Zustimmung, gebunden zu sein, ausdrücken durch
(a) Unterzeichnung unbeschadet der Ratifizierung, Annahme oder Genehmigung; oder
(b) Unterzeichnung vorbehaltlich der Ratifizierung, Annahme oder Zustimmung, gefolgt von Ratifizierung, Annahme oder Genehmigung.
- Die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden werden beim Generalsekretär des Europarats hinterlegt.
Quelle: Europarat
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