VerfGHG NRW Verfassungsgerichtshofgesetz NRW
(1) Der Verfassungsgerichtshof ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber unabhängiger Gerichtshof des Landes.
(2) Der Verfassungsgerichtshof hat seinen Sitz in Münster.
Quelle: Justizportal NRW
Import: